Wie Google und Facebook deine Daten sammeln
Cookies, Tracking-Pixel, Fingerprinting und Ad-Tech: welche Daten Google und Meta tatsächlich sammeln, wie das technisch funktioniert – und was man dagegen tun kann.
Wenn du eine beliebige Nachrichtenseite öffnest, lädst du nicht eine Website. Du lädst Dutzende: den Artikel selbst – und im Hintergrund ein gutes Dutzend fremder Skripte, die zählen, wer du bist, was du liest und worauf du klickst. Das ist kein Hackerangriff, sondern das normale, dokumentierte Geschäftsmodell des Webs. Dieser Beitrag erklärt die Technik dahinter – ohne Verschwörungston, aber präzise – und zeigt am Ende, was man konkret dagegen tun kann.
Hinweis zur Methode: Wie Tracking-Werkzeuge funktionieren, ist erstaunlich offen dokumentiert – meist von den Anbietern selbst (Meta- und Google-Entwicklerdokumentation). Die rechtlichen Aussagen stützen sich auf den Verordnungstext der DSGVO, Urteile (EuGH, BGH) und Entscheidungen von Datenschutzbehörden (CNIL, irische DPC). Zahlen zum Fingerprinting stammen aus der wissenschaftlichen Forschung. Ich bin Informatiker, kein Jurist – die rechtlichen Abschnitte sind eine fundierte Orientierung, keine Rechtsberatung. Statistiken und Marktstände altern schnell; achte auf das jeweilige Datum.
Gliederung
- Das Geschäftsmodell: Du bist das Produkt
- Cookies: first-party vs. third-party
- Der Meta-Pixel und der Google-Tag
- Tracking-Pixel und Fingerprinting
- Cross-Site-Tracking, RTB und das Schattenprofil
- Was beim Öffnen einer Nachrichtenseite passiert
- Der rechtliche Rahmen (DSGVO, ePrivacy, echte Bußgelder)
- Verteidigung: Was man konkret tun kann
- Quellen
1. Das Geschäftsmodell: Du bist das Produkt
Google und Meta verdienen ihr Geld fast vollständig mit Werbung. Der Wert dieser Werbung steigt mit der Treffsicherheit: Wer genau weiß, wer du bist und wofür du dich interessierst, kann dir Anzeigen zeigen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit klicken. Daten sind also kein Nebenprodukt, sondern der Rohstoff. Der oft zitierte Satz „Wenn du nicht für das Produkt bezahlst, bist du das Produkt” ist hier wörtlich gemeint: Verkauft wirst nicht du, sondern dein Aufmerksamkeits-Slot an Werbetreibende.
flowchart LR
U[Du nutzt Dienst<br/>gratis] --> D[Plattform sammelt<br/>Verhaltensdaten]
D --> P[Profil & Interessen]
P --> A[Werbetreibende zahlen<br/>für gezielte Anzeige]
A --> R[Umsatz der Plattform]
R --> U
2. Cookies: first-party vs. third-party
Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die eine Website in deinem Browser ablegt und beim nächsten Besuch wieder ausliest. Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer das Cookie setzt:
| First-Party-Cookie | Third-Party-Cookie | |
|---|---|---|
| Gesetzt von | der Seite in der Adresszeile | einer eingebundenen Fremddomain |
| Typischer Zweck | Login, Warenkorb, Spracheinstellung | seitenübergreifendes Tracking, Werbung |
| Sichtbar für | nur diese Seite | das Werbenetzwerk über viele Seiten hinweg |
flowchart TB
subgraph S1[Du auf shop.de]
C1[(first-party<br/>shop.de)]
T1[(third-party<br/>adnetz.com)]
end
subgraph S2[Du auf news.de]
C2[(first-party<br/>news.de)]
T2[(third-party<br/>adnetz.com)]
end
T1 -. gleiche ID .-> ADN[adnetz.com erkennt:<br/>derselbe Browser<br/>war auf shop.de UND news.de]
T2 -. gleiche ID .-> ADN
Der Trick der Third-Party-Cookies: Wenn adnetz.com auf tausenden Seiten eingebunden ist, setzt und liest es überall dasselbe Cookie und erkennt deinen Browser so über alle diese Seiten hinweg wieder. Das ist die klassische Grundlage von Cross-Site-Tracking.
Aktueller Stand (wichtig): Google hatte angekündigt, Third-Party-Cookies in Chrome abzuschaffen, diesen Plan aber im April 2025 fallengelassen – sie bleiben vorerst erhalten.1 Im Oktober 2025 stellte Google zudem die verbliebenen Privacy-Sandbox-APIs ein.1 Third-Party-Cookies sind also nicht tot; das Tracking verlagert sich aber zunehmend auf serverseitige und cookie-unabhängige Techniken (siehe unten).
3. Der Meta-Pixel und der Google-Tag
Wie kommen die Daten von deinem Besuch auf einer x-beliebigen Seite zu Meta oder Google? Über ein Stück Code, das der Seitenbetreiber freiwillig einbaut.
Der Meta-Pixel ist laut Meta-Dokumentation ein JavaScript-Schnipsel, den der Betreiber in den <head> jeder Seite einbindet. Er lädt eine kleine Funktionsbibliothek; bei jedem Seitenaufruf feuert automatisch ein PageView-Ereignis über die Funktion fbq(). Weitere Aktionen – „Produkt angesehen”, „gekauft” – meldet der Betreiber als Standard-Events über fbq('track', ...).2 Meta verknüpft jedes Ereignis mit einem vorherigen Anzeigenklick desselben Nutzers innerhalb eines „Attributionsfensters”.2
Der Google-Tag / Google Analytics funktioniert nach demselben Prinzip: ein eingebettetes Skript meldet Seitenaufrufe und Ereignisse an Google.
Wichtig ist die jüngere Entwicklung weg vom Browser hin zum Server: Neben dem browserseitigen Pixel betreibt man heute oft die Conversions API (CAPI) – einen serverseitigen Kanal, über den der Server des Betreibers die Ereignisse direkt an Meta schickt.2 Das umgeht Browser-Blocker, weil die Daten gar nicht erst über dein Gerät an Meta fließen, sondern über den Webserver.
sequenceDiagram
participant B as Dein Browser
participant W as Webseite (Shop)
participant M as Meta / Google
B->>W: Seite aufrufen
W-->>B: HTML + Pixel-/Tag-Skript
B->>M: PageView-Event (fbq / gtag)<br/>inkl. URL, Referrer, Cookie-ID
Note over B,M: später: „Kauf" → track-Event
W->>M: serverseitig (Conversions API)<br/>umgeht Browser-Blocker
M-->>W: Verknüpfung mit Anzeigenklick,<br/>Optimierung der Kampagne
4. Tracking-Pixel und Fingerprinting
Tracking-Pixel (auch „Web-Beacons” oder „Zählpixel”) sind die simpelste Variante: ein winziges, oft 1×1 Pixel großes, unsichtbares Bild. Allein dadurch, dass dein Browser dieses Bild von einem Fremdserver anfordert, überträgt er IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Seite und User-Agent. Dieselbe Technik steckt in vielen E-Mails: „Pixel geöffnet” verrät dem Absender, dass und wann du die Mail gelesen hast.
Fingerprinting ist die heimtückischere Methode, weil sie ganz ohne Cookie auskommt. Statt etwas auf deinem Gerät zu speichern, setzt sie aus Eigenschaften, die dein Browser ohnehin jedem Server verrät, einen Wiedererkennungswert zusammen: Bildschirmauflösung, installierte Schriften, Spracheinstellung, Grafikkarte, und – besonders aussagekräftig – wie dein Gerät unsichtbar Grafiken oder Audio rendert (Canvas- und Audio-Fingerprinting).3 Die Kombination ist oft so individuell, dass sie einem einzelnen Gerät entspricht.
Wie wirksam das ist, zeigt die Grundlagenforschung: In Peter Eckersleys Panopticlick-Studie der EFF waren rund 83,6 % der untersuchten Browser-Fingerprints eindeutig – das Gerät ließ sich also allein daran wiedererkennen.4 Der entscheidende Nachteil aus Nutzersicht: Cookies kann man löschen, einen Fingerprint nicht ohne Weiteres.
5. Cross-Site-Tracking, RTB und das Schattenprofil
Setzt man diese Bausteine zusammen, entsteht Cross-Site-Tracking: Ein Werbenetzwerk, das auf vielen Seiten eingebunden ist, erkennt denselben Browser überall wieder (per Cookie oder Fingerprint) und baut daraus ein Verhaltensprofil – welche Seiten, welche Themen, welche Uhrzeiten.
Der Punkt, an dem dieses Profil zu Geld wird, ist das Real-Time Bidding (RTB). Während eine Seite lädt, wird der freie Werbeplatz in einer Auktion versteigert: Der Werbeplatz – samt Profilmerkmalen über dich – wird an viele Demand-Side-Plattformen ausgespielt, die in Millisekunden ein Gebot abgeben; der höchste Bieter darf seine Anzeige zeigen. Der gesamte Vorgang läuft typischerweise in 50 bis 100 Millisekunden ab, bevor die Seite fertig geladen ist.5 Datenschützer kritisieren an RTB, dass dabei Profilmerkmale an eine Vielzahl von Unternehmen verteilt werden.
Ein Schattenprofil entsteht, wenn über dich Daten gesammelt werden, obwohl du den Dienst gar nicht nutzt: Besucht jemand eine Seite mit eingebautem Meta-Pixel, fließen Daten auch dann an Meta, wenn die Person kein Facebook-Konto hat. Datenbroker kaufen und verknüpfen zusätzlich Datensätze aus unterschiedlichsten Quellen zu umfangreichen Personenprofilen und verkaufen diese dann an Andere, sodass auch unbekannte Services teilweise Profile von dir verwalten.
6. Was beim Öffnen einer Nachrichtenseite passiert
Konzeptionell – als „Request-Wasserfall” gedacht – läuft beim Aufruf einer typischen werbefinanzierten Seite ungefähr Folgendes ab:
- Der Browser lädt das HTML des Artikels von der eigentlichen Domain.
- Beim Parsen stößt er auf eingebettete Skripte: ein Consent-Banner, Google Analytics / Google-Tag, oft einen Meta-Pixel, dazu Anzeigen-Slots.
- Die Anzeigen-Slots lösen das RTB aus: Profilmerkmale gehen an Werbenetzwerke, eine Auktion läuft, die Gewinneranzeige wird nachgeladen – inklusive deren eigener Tracking-Pixel.
- Tracking-Pixel verschiedener Drittparteien feuern und melden deinen Besuch.
Das Ergebnis: Ein einziger Seitenaufruf kann Verbindungen zu Dutzenden fremder Server auslösen – die meisten davon haben mit dem Artikel nichts zu tun.
Selbst ausprobieren
Das Schöne an diesem Abschnitt: Du musst mir nichts glauben – du kannst den Wasserfall an einer echten Seite live sehen. Zwei Wege:
1. Per Knopfdruck mit Blacklight. Blacklight von The Markup scannt jede beliebige Website und listet auf, wie viele Third-Party-Cookies und Ad-Tracker laden, ob ein Meta-Pixel oder Google Analytics aktiv ist und ob die Seite sogar Maus- und Tastatureingaben mitschneidet („Session Recording”). Du gibst oben einfach die Adresse ein; der Report ist teilbar und damit gut zum Vergleichen und für Screenshots.
2. Direkt im Browser (DevTools). Drücke F12, öffne den Tab „Netzwerk” und lade eine Seite neu: Die lange Liste an Anfragen zu fremden Domains (doubleclick.net, facebook.com, diverse ad-Domains) ist genau dieser Wasserfall. Unter „Anwendung” → „Cookies” (Chrome) bzw. „Speicher” → „Cookies” (Firefox) siehst du zudem, wie nach einem Klick auf „Alle akzeptieren” schlagartig Dutzende Einträge dazukommen.
Gute Testseiten (tracking-schwer, zum Anfassen):
weather.com– international der Klassiker, Dutzende Tracker bei einem Aufruf.bild.de– der Consent-Banner listet mehrere hundert „Partner” auf; allein das Durchscrollen der Liste ist eindrücklich.chip.de/focus.de– riesige Vendor-Listen, viele Werbe-Cookies direkt nach „Akzeptieren”.- Ein großer Shop wie
otto.de– zeigt schön den Unterschied zwischen funktionalen Cookies (Warenkorb) und Marketing-Cookies (Retargeting, Pixel).
Der lehrreichste Moment ist der Vorher-Nachher-Vergleich: dieselbe Seite einmal ohne und einmal mit aktivem uBlock Origin (siehe Abschnitt 8) scannen oder im Netzwerk-Tab betrachten – der Unterschied ist der ganze Abschnitt 6 in einem Bild.
⚠️ Bemerkung: Die genaue Cookie- und Tracker-Zahl schwankt je nach Region, Einwilligung und laufenden A/B-Tests.
7. Der rechtliche Rahmen
In der EU ist dieses Sammeln nicht unreguliert. Zwei Regelwerke greifen ineinander: die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und die ePrivacy-Richtlinie (umgesetzt u. a. im deutschen TDDDG).
Einwilligung ist Pflicht. Der EuGH entschied im Fall Planet49 (1. Oktober 2019), dass ein vorangekreuztes Kästchen keine wirksame Einwilligung ist; der BGH bestätigte das am 28. Mai 2020.6 Für nicht-notwendige Cookies (Tracking, Werbung) braucht es also eine aktive, informierte Einwilligung vor dem Setzen – das ist der Ursprung der allgegenwärtigen Cookie-Banner. Ein Banner, das nur einen „Akzeptieren”-Knopf hat, ist in der Regel unzulässig.
Dass das ernst gemeint ist, zeigen reale Bußgelder:
timeline
title Ausgewählte Datenschutz-Entscheidungen
Jan 2022 : CNIL : 150 Mio. € gegen Google, 60 Mio. € gegen Facebook : Ablehnen war schwerer als Annehmen
Mai 2023 : Irische DPC : 1,2 Mrd. € gegen Meta : unzulässiger Datentransfer in die USA
Sep 2025 : CNIL : 325 Mio. € gegen Google : Cookies & Werbung in Gmail
- CNIL gegen Google und Facebook (Januar 2022): 150 Mio. € bzw. 60 Mio. €, weil das Ablehnen von Cookies schwerer gemacht wurde als das Annehmen.7
- Irische DPC gegen Meta (Mai 2023): 1,2 Mrd. € – das bis dahin höchste DSGVO-Bußgeld – wegen unzulässiger Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA (Verstoß gegen Art. 46 DSGVO).8
- CNIL gegen Google (2025): 325 Mio. € wegen Cookies und in E-Mails eingeblendeter Werbung.9
Grenzen: „Do Not Track”, ein Browser-Signal, das Tracking ablehnen sollte, ist weitgehend gescheitert – die meisten Seiten ignorierten es schlicht, weil es nicht verbindlich war. Es ist ein gutes Beispiel dafür, dass eine technische Bitte ohne rechtliche Durchsetzung wenig bewirkt.
8. Verteidigung: Was man konkret tun kann
Vollständige Unsichtbarkeit ist illusorisch – aber man kann den Großteil des Trackings mit wenig Aufwand abstellen. Vom größten Hebel zum kleinsten:
flowchart TD
A[Tracker-blockierende Erweiterung<br/>uBlock Origin] --> E[deutlich weniger Tracking]
B[Browser mit eingebautem Schutz<br/>Firefox / Brave] --> E
C[Cookie-Banner: bewusst ablehnen<br/>nicht reflexhaft "Akzeptieren"] --> E
D[Konto-Datenschutzeinstellungen<br/>Werbe-Personalisierung aus] --> E
- uBlock Origin (quelloffen, kostenlos) blockiert Tracker und Werbeskripte zuverlässig und ist der wirksamste Einzelschritt. Es blockt die Skripte aus Abschnitt 6, bevor sie feuern.
- Browserwahl: Firefox blockiert seitenübergreifende Tracker standardmäßig (Enhanced Tracking Protection); Brave bringt Tracker- und Werbeblocker von Haus aus mit. Beide haben außerdem Schutzmaßnahmen gegen Fingerprinting.
- Cookie-Banner-Hygiene: „Alle ablehnen” bzw. „Nur notwendige” wählen, statt reflexhaft zuzustimmen. Dank Planet49 muss eine Ablehnung möglich sein.
- Konto-Einstellungen: Bei Google (
myactivity.google.com, Einstellungen zur Werbepersonalisierung) und Meta lässt sich die Personalisierung einschränken und der Aktivitätsverlauf begrenzen. - Realistische Erwartung: Fingerprinting und serverseitiges Tracking (CAPI) lassen sich nur teilweise verhindern – Browser mit Anti-Fingerprinting helfen, aber kein einzelnes Werkzeug ist lückenlos. Und: Verlasse dich nicht auf „Do Not Track”.
💡 Tipp für Eltern und Lehrkräfte: Der lehrreichste Einstieg ist der
F12-Netzwerk-Tab aus Abschnitt 6, kombiniert mit dem Vorher-Nachher-Vergleich nach Installation von uBlock Origin. Wer einmal sieht, wie viele fremde Server bei einem Klick mitlesen, versteht das Geschäftsmodell sofort – ganz ohne Alarmismus.
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Quellen
Jede Quelle ist mit ihrem Veröffentlichungs- bzw. Entscheidungsdatum und dem Abrufdatum (2026-06-10) versehen. Marktstände (etwa zur Zukunft der Third-Party-Cookies) ändern sich schnell – im Zweifel die jeweils aktuelle Lage prüfen.
Footnotes
-
Google / Privacy Sandbox, Kehrtwende bei Third-Party-Cookies: Abschaffung in Chrome aufgegeben (April 2025), Einstellung der verbliebenen Privacy-Sandbox-APIs (Oktober 2025). Branchenberichterstattung, zusammenfassend; abgerufen 2026-06-10. Primärquelle: Privacy-Sandbox-Ankündigungen von Google. https://www.didomi.io/blog/google-chrome-third-party-cookies-april-2025 ↩ ↩2
-
Meta for Developers, „Meta Pixel” / „Conversion Tracking” (JavaScript-Snippet im
<head>,fbq()-PageView, Standard-Events, Attributionsfenster) sowie zur serverseitigen Conversions API. Laufend gepflegte Entwicklerdokumentation, ohne festes Datum; abgerufen 2026-06-10. https://developers.facebook.com/docs/meta-pixel/ · https://developers.facebook.com/docs/meta-pixel/implementation/conversion-tracking/ ↩ ↩2 ↩3 -
Pierre Laperdrix u. a., „Browser Fingerprinting: A Survey” (Überblick über Fingerprinting-Techniken, u. a. Canvas, WebGL, Schriften, Audio). arXiv-Preprint, veröffentlicht 2019; abgerufen 2026-06-10. https://arxiv.org/pdf/1905.01051 ↩
-
Peter Eckersley / Electronic Frontier Foundation, Panopticlick-Studie: rund 83,6 % der untersuchten Browser-Fingerprints waren eindeutig. Ursprüngliche Studie 2010; Projektseite fortlaufend; abgerufen 2026-06-10. https://panopticlick.org/about/ ↩
-
Branchendarstellungen zu Real-Time Bidding (Auktion in 50–100 ms während des Seitenladens; Verteilung von Impression- und Profildaten an Demand-Side-Plattformen). Glossar-/Übersichtsartikel, fortlaufend; abgerufen 2026-06-10. https://www.fraudlogix.com/glossary/what-is-rtb-real-time-bidding/ · https://en.wikipedia.org/wiki/Real-time_bidding ↩
-
EuGH-Urteil C-673/17 Planet49 (1. Oktober 2019) und bestätigendes BGH-Urteil I ZR 7/16 (28. Mai 2020): vorangekreuzte Kästchen sind keine wirksame Einwilligung; aktive Einwilligung vor dem Setzen nicht-notwendiger Cookies erforderlich. Urteile 2019/2020; abgerufen 2026-06-10. https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/zum-einsatz-von-cookies-und-cookie-bannern-was-gilt-es-bei-einwilligungen-zu-tun-eugh-urteil-planet49/ ↩
-
CNIL (französische Datenschutzbehörde), Bußgelder vom 6. Januar 2022: 150 Mio. € gegen Google und 60 Mio. € gegen Facebook Ireland, weil das Ablehnen von Cookies schwerer gemacht wurde als das Annehmen. Entscheidung 06.01.2022; abgerufen 2026-06-10. https://www.cnil.fr/en/cookies-google-fined-150-million-euros ↩
-
Irische Data Protection Commission, Bußgeld vom 22. Mai 2023: 1,2 Mrd. € gegen Meta Platforms Ireland wegen unzulässiger Datenübermittlung in die USA (Art. 46 Abs. 1 DSGVO) – seinerzeit höchstes DSGVO-Bußgeld. Entscheidung Mai 2023; abgerufen 2026-06-10. https://legal.pwc.de/de/news/fachbeitraege/rekordbussgeld-uber-12-milliarden-euro-gegen-meta-ireland ↩
-
CNIL, Bußgeld 2025: 325 Mio. € gegen Google wegen Cookies und in Gmail eingeblendeter Werbung. Entscheidung 2025 (EDPB-Meldung); abgerufen 2026-06-10. https://www.edpb.europa.eu/news/national-news/2025/french-sa-cookies-and-advertisements-inserted-between-emails-google-fined_en ↩
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